WEIßENTHURM: Tötungsdelikt z. N. von Michael Thöne (2001)

Mord verjährt nicht

Der 44-jährige Gebrauchtwagen-händler Michael Thöne aus Weißenthurm verabredet sich am 20. April 2001 zum Abendessen mit seiner Frau und seinem Geschäftspartner. Vorher erzählt er von einer Verabredung mit russischen Kunden. Es geht um einen Autokauf. Doch Michael Thöne kommt nicht zur verabredeten Zeit zum Abendessen. Sein eigenes Auto, ein silbergrauer Audi, steht im Hof des Gebrauchtwagenhandels im Neuwieder "Distelfeld". Von ihm selbst fehlt jede Spur.
Leichnam wird in Hessen gefunden.

Michael Thöne
Foto: Polizei

Für seine Familie beginnt eine Zeit quälenden Wartens und Hoffens. Am 5. August 2001 findet ein Spaziergänger seine Leiche in einem Waldstück im hessischen Hünstetten. Sie ist stark verwest. Woran er gestorben ist, ist bis heute unklar. Ein Terminplaner, seine Uhr und ein Kreuz, das er um den Hals trug, fehlten. Auch das Geld fehlt, das er vermutlich bei sich hatte. Er hatte immer viel Bargeld bei sich, um immer wieder auch spontan ein Geschäft abzuschließen. Für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, setzt die Staatsanwaltschaft damals 20.000 DM Belohnung aus. 
Auch die ZDF-Sendung "XY ungelöst" bringt keine verwertbaren Hinweise.

Der Mord an Ehemann und Vater belastet die Angehörigen von Michael Thöne bis heute.  Die Ehefrau ist auch 19 Jahre nach dessen gewaltsamem Tod in psychiatrischer Behandlung und auch für die Tochter ist es schwer mit dem Verlust ihres Vater zu leben. 
Sie fragen sich noch heute: 
wie konnte das passieren, was ist passiert, und vor allem: wer ist der Täter? 
Sie wissen nicht einmal, wie der Vater und Ehemann umgekommen ist. Beide werfen Polizei und Staatsanwalt vor, nicht gründlich genug ermittelt zu haben, schon zu Beginn. So seien die Spuren im Auto von Michael Thöne erst Tage später gesichert worden, Tage nachdem der Wagen offen in der Firma des Vaters gestanden habe.

Die Staatsanwaltschaft wehrt sich gegen die Behauptung, dass sie nicht ausreichend ermittelt oder schlampig gearbeitet habe. Polizei und Staatsanwaltschaft seien mit dem Ergebnis der Ermittlungen selbst unzufrieden, aber sie seien jeder Spur nachgegangen und es sei niemandem etwas nachzuweisen gewesen. Die Akte wurde 2015 geschlossen. Sie liegt aber nicht im Archiv, wie ein Sprecher der Koblenzer Staatsanwaltschaft sagte, sondern sie ist immer greifbar. 
Mord verjährt nicht. Sollten sich neue Hinweise ergeben, würden die Ermittlungen wieder aufgenommen.

Hinweise bitte an die Kriminalpolizei Koblenz oder an jede andere Polizeidienststelle.

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