AMBERG: Tötungsdelikt z. N. von Gertrud Kalweit (1980)
Polizei bittet Bevölkerung um Mithilfe im Mordfall Gertrud Kalweit
Die Tat ereignete sich im März 1980 und liegt damit annähernd 39 Jahre zurück. Das Opfer, die damals 38-jährige Gertrud Kalweit, wurde am 21. März ermordet im Stadtgraben von Amberg aufgefunden.
Im Jahr 2002-2003 wurde Fernsehsendung "Ungeklärte Morde - Dem Täter auf der Spur" auch nach dem Mörder von Gertrud Kalweit gefahndet. Ich kann mich noch sehr an den immer mal wieder ausgestrahlten Filmbeitrag erinnern. Damals war das Bemühen der Polizei Zeugen oder den Mörder zu finden sehr hoch. Die Ermittler suchten damals auch in Amerikanischen Basen nach dem Mörder. Leider wurde bis dato der Mörder nicht gefunden, umso mehr freut es mich, das die Ermittlungen jetzt nochmal aufgenommen werden.
Ermittler der Kriminalpolizeiinspektion Amberg versuchen erneut, auch auf Basis der neuesten wissenschaftlichen und kriminaltechnischen Möglichkeiten, mit der eigens im Oktober 2018 gegründeten Ermittlungsgruppe „EG Stadtgraben“ die Tat aufzuklären. Für sachdienliche Hinweise, die zur Tataufklärung führen, ist zwischenzeitlich eine Belohnung von 10.000 Euro ausgesetzt.
Trotz personal- und zeitintensiver Ermittlungen, unmittelbar nach Entdeckung der Tat und weiteren umfangreichen Recherchen in den Jahren danach, gelang es bislang nicht, das Gewaltverbrechen aufzuklären.
Durch die „EG Stadtgraben“ der Kripo Amberg, angesiedelt beim Kommissariat 1 - zuständig für die Bearbeitung von Tötungsdelikten – erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem Kommissariat 7 – Spurensicherung und Spurenauswertung - bereits ein intensives Studium der Fallakten, die zwischenzeitlich über 10 große Ordner füllen.
Sehr hilfreiche Unterstützung erfahren die Beamten dabei auch von ehemals mit dem Fall befassten Ermittlern. Dieser bisher kaum praktizierte Ermittlungsschritt erfolgte Mitte Januar 2019 mit sechs ehemaligen Kollegen im Rahmen einer offiziellen Besprechung. Hierbei zeigten sich immer noch detaillierte Erkenntnisse und Eindrücke von der lange zurück liegenden Tat. Mit ihren ergänzenden Erklärungen und Einschätzungen, versuchten die bereits im Ruhestand befindlichen Kollegen, ihr Möglichstes zur Klärung des Falles beitragen.
Bei der wiederkehrenden Fallbetrachtung und dem Aktenstudium ergaben sich neue Fragestellungen, die wir klären wollen. Neben erneuten Befragungen und Vernehmungen sollen auch die neuesten wissenschaftlichen und technischen Möglichkeiten, aber hoffentlich auch Hinweise aus der Bevölkerung, Antworten liefern. Wir lassen nichts unversucht, um den Mordfall aufzuklären!“ so beschreibt Kriminaloberrat Gerhard Huf, der Leiter der Kriminalpolizeiinspektion Amberg, die umfangreichen Bemühungen.
Eng begleitet werden die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft Amberg, die unter anderem Anordnungen für aufwendige Untersuchungen an dem noch vorhandenen Spurenmaterial erlassen hat.
Das Aufrollen dieses Cold-Case-Falles mit erneuter, intensiver Fallbetrachtung erfolgt, weil Mord nicht verjährt und sich die fortschreitende Zeit immer weiter negativ auf die Ermittlungsarbeit auswirkt. Je mehr Zeit vergeht, desto schwieriger gestaltet es sich, Abläufe in der Tatnacht nachzuvollziehen. Nun wird nochmals mit Nachdruck versucht, den Täter zu ermitteln.
Tatbeschreibung:
Das 38-jährige Opfer wurde in der Nacht von Donnerstag, 20.03.1980 auf Freitag, sexuell missbraucht und ermordet.
Ein Passant fand die leblose Frau am Freitagmorgen, gegen 06.30 Uhr, in einem Gebüsch im Stadtgraben am Kurfürstenring zwischen dem Nabburger Tor und der sogenannten Stadtbrille auf und verständigte die Polizei.
Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse gehen die Ermittler davon aus, dass die Geschädigte gegen 23.10 Uhr alleine zu Fuß aus Richtung des Kreisverkehrs am Nabburger Torplatz, auf dem oberen Alleeweg neben dem Kurfürstenring in Richtung Wingertshofer Tor ging. Etwa auf Höhe der Fa. DEPRAG dürfte sie vom Täter überwältigt und in den Stadtgraben gezogen worden sein.
Dort verging sich der Täter an der Frau und fügte ihr unter anderem Schlag- und Stichverletzungen zu, an denen sie letztlich verstarb.
Hinweistelefon:
Auch wenn die Tat bereits viele Jahre zurück liegt, erhoffen sich die Ermittler neue Ermittlungsansätze oder Informationen zum Geschehen in der Tatnacht, durch Mitteilungen aus der Bevölkerung.
Wichtig ist dabei, dass alle Wahrnehmungen, auch solche vom Hörensagen und wenn sie noch so unwichtig erscheinen mögen, an die Ermittler herangetragen werden. Nur Informationen die der Polizei auch bekannt sind, können von den Beamten auf einen möglichen Tatzusammenhang geprüft werden.
Alle Mitteilungen, werden dringend an die Kriminalpolizeiinspektion Amberg unter der Telefonnummer 09621/890-0 erbeten.
Belohnung
Durch das Bayerische Landeskriminalamt wurde für sachdienliche Hinweise, die zur Aufklärung der Tat führen, eine Belohnung in Höhe von 10.000 Euro (in Worten: zehntausend) ausgelobt. Die Belohnung wird nur unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt und verteilt. Sie ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamte, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt.
Die Tat ereignete sich im März 1980 und liegt damit annähernd 39 Jahre zurück. Das Opfer, die damals 38-jährige Gertrud Kalweit, wurde am 21. März ermordet im Stadtgraben von Amberg aufgefunden.
Tatortübersicht im Jahr 1980. Das Bild zeigt den Stadtgraben und den Tatort. Foto: Polizei |
Im Jahr 2002-2003 wurde Fernsehsendung "Ungeklärte Morde - Dem Täter auf der Spur" auch nach dem Mörder von Gertrud Kalweit gefahndet. Ich kann mich noch sehr an den immer mal wieder ausgestrahlten Filmbeitrag erinnern. Damals war das Bemühen der Polizei Zeugen oder den Mörder zu finden sehr hoch. Die Ermittler suchten damals auch in Amerikanischen Basen nach dem Mörder. Leider wurde bis dato der Mörder nicht gefunden, umso mehr freut es mich, das die Ermittlungen jetzt nochmal aufgenommen werden.
Ermittler der Kriminalpolizeiinspektion Amberg versuchen erneut, auch auf Basis der neuesten wissenschaftlichen und kriminaltechnischen Möglichkeiten, mit der eigens im Oktober 2018 gegründeten Ermittlungsgruppe „EG Stadtgraben“ die Tat aufzuklären. Für sachdienliche Hinweise, die zur Tataufklärung führen, ist zwischenzeitlich eine Belohnung von 10.000 Euro ausgesetzt.
Trotz personal- und zeitintensiver Ermittlungen, unmittelbar nach Entdeckung der Tat und weiteren umfangreichen Recherchen in den Jahren danach, gelang es bislang nicht, das Gewaltverbrechen aufzuklären.
Durch die „EG Stadtgraben“ der Kripo Amberg, angesiedelt beim Kommissariat 1 - zuständig für die Bearbeitung von Tötungsdelikten – erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem Kommissariat 7 – Spurensicherung und Spurenauswertung - bereits ein intensives Studium der Fallakten, die zwischenzeitlich über 10 große Ordner füllen.
Sehr hilfreiche Unterstützung erfahren die Beamten dabei auch von ehemals mit dem Fall befassten Ermittlern. Dieser bisher kaum praktizierte Ermittlungsschritt erfolgte Mitte Januar 2019 mit sechs ehemaligen Kollegen im Rahmen einer offiziellen Besprechung. Hierbei zeigten sich immer noch detaillierte Erkenntnisse und Eindrücke von der lange zurück liegenden Tat. Mit ihren ergänzenden Erklärungen und Einschätzungen, versuchten die bereits im Ruhestand befindlichen Kollegen, ihr Möglichstes zur Klärung des Falles beitragen.
Bei der wiederkehrenden Fallbetrachtung und dem Aktenstudium ergaben sich neue Fragestellungen, die wir klären wollen. Neben erneuten Befragungen und Vernehmungen sollen auch die neuesten wissenschaftlichen und technischen Möglichkeiten, aber hoffentlich auch Hinweise aus der Bevölkerung, Antworten liefern. Wir lassen nichts unversucht, um den Mordfall aufzuklären!“ so beschreibt Kriminaloberrat Gerhard Huf, der Leiter der Kriminalpolizeiinspektion Amberg, die umfangreichen Bemühungen.
Eng begleitet werden die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft Amberg, die unter anderem Anordnungen für aufwendige Untersuchungen an dem noch vorhandenen Spurenmaterial erlassen hat.
Das Aufrollen dieses Cold-Case-Falles mit erneuter, intensiver Fallbetrachtung erfolgt, weil Mord nicht verjährt und sich die fortschreitende Zeit immer weiter negativ auf die Ermittlungsarbeit auswirkt. Je mehr Zeit vergeht, desto schwieriger gestaltet es sich, Abläufe in der Tatnacht nachzuvollziehen. Nun wird nochmals mit Nachdruck versucht, den Täter zu ermitteln.
Tatbeschreibung:
Das 38-jährige Opfer wurde in der Nacht von Donnerstag, 20.03.1980 auf Freitag, sexuell missbraucht und ermordet.
Ein Passant fand die leblose Frau am Freitagmorgen, gegen 06.30 Uhr, in einem Gebüsch im Stadtgraben am Kurfürstenring zwischen dem Nabburger Tor und der sogenannten Stadtbrille auf und verständigte die Polizei.
Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse gehen die Ermittler davon aus, dass die Geschädigte gegen 23.10 Uhr alleine zu Fuß aus Richtung des Kreisverkehrs am Nabburger Torplatz, auf dem oberen Alleeweg neben dem Kurfürstenring in Richtung Wingertshofer Tor ging. Etwa auf Höhe der Fa. DEPRAG dürfte sie vom Täter überwältigt und in den Stadtgraben gezogen worden sein.
Dort verging sich der Täter an der Frau und fügte ihr unter anderem Schlag- und Stichverletzungen zu, an denen sie letztlich verstarb.
Hinweistelefon:
Auch wenn die Tat bereits viele Jahre zurück liegt, erhoffen sich die Ermittler neue Ermittlungsansätze oder Informationen zum Geschehen in der Tatnacht, durch Mitteilungen aus der Bevölkerung.
Wichtig ist dabei, dass alle Wahrnehmungen, auch solche vom Hörensagen und wenn sie noch so unwichtig erscheinen mögen, an die Ermittler herangetragen werden. Nur Informationen die der Polizei auch bekannt sind, können von den Beamten auf einen möglichen Tatzusammenhang geprüft werden.
Alle Mitteilungen, werden dringend an die Kriminalpolizeiinspektion Amberg unter der Telefonnummer 09621/890-0 erbeten.
Belohnung
Durch das Bayerische Landeskriminalamt wurde für sachdienliche Hinweise, die zur Aufklärung der Tat führen, eine Belohnung in Höhe von 10.000 Euro (in Worten: zehntausend) ausgelobt. Die Belohnung wird nur unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt und verteilt. Sie ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamte, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt.
Kommentare
Kommentar veröffentlichen