OSNABRÜCK: Tötungsdelikt z. N. von Ute Werner (1988)

Mord verjährt nicht

Es war ein warmer Augusttag im Jahr 1988 als die junge Auszubildende verschwand. Von ihrer Arbeitsstelle in Osnabrück war sie auf dem Heimweg nach Bad Rothenfelde. Per Anhalter. Es waren andere Zeiten damals. Werktag für Werktag trampte die 22-Jährige heim zur Großmutter, wo sie lebte. Am 10. August wartete das Abendessen bereits auf die junge Frau. Sie kam nie Zuhause an.



Noch immer ungeklärt. Wer tötete Ute Werner?
Foto: Polizei


Zwölf Tage später fand ein Spaziergänger in einem Waldstück etwas unterhalb des Franziskus-Hospitals Harderberg auf der Grenze zwischen Osnabrück und Georgsmarienhütte die Leiche von Ute Werner. Sie wurde sexuell missbraucht und auf bestialische Weise ermordet. Wie genau, wissen nur der unbekannte Täter und die Polizei.


Keine Spur führte zum Mörder von Ute Werner, die Kommission wurde aufgelöst. Aber die Ermittler geben nicht auf. Alle vier bis fünf Jahre habe er die Unterlagen noch einmal hervorgeholt. Dutzende Aktenordner füllt der Fall. Die Rückseiten sind leicht angegilbt. Hunderte, Tausende Seiten mit Hinweisen, Tatortfotos, Zeugenbeschreibungen und so weiter.

Die Ermittler haben die alten Ordner noch einmal durchgearbeitet. Seite für Seite. Zeugenvernehmung für Zeugenvernehmung. Mord ist in Deutschland das einzige Verbrechen, das nicht verjährt. Er ist auch das Verbrechen mit der höchsten Aufklärungsquote. Mehr als 95 Prozent der Tötungsdelikte in Niedersachsen konnte die Polizei in den vergangenen Jahren klären. Also fast jeden Fall. Aber eben nur fast. Eine der Ausnahmen ist Ute Werner. Aber vielleicht finden die beiden Ermittler einen neuen Ansatz, entdecken eine neue Spur, die übersehen wurde. Vielleicht meldet sich nach all der Zeit noch ein Zeuge – oder ein Opfer.
Die Polizei vermutet, dass 1988 ein Sextäter im Umfeld von Osnabrück unterwegs gewesen sein könnte. Dort gibt es zwei Sexualverbrechen, die sehr ähnlich vom Ablauf her sind. Beide Male ist der Tatort im Umfeld von Harderberg, beide Male waren Anhalterinnen das Opfer. Ute Werner starb, die andere Frau überlebte.


In der Zeitung stand 1988: „Als die junge Frau fliehen wollte, konnte sie die Wagentür von innen nicht öffnen – möglicherweise war sie von dem Unbekannten entsprechend präpariert worden. Der Täter bedrohte die junge Frau mit einem Springmesser und vergewaltigte sie. Dann stieß er sie aus dem Auto und fuhr ohne Licht davon.

Mithilfe der Angaben des Opfers erstellte die Polizei ein Phantombild, ging mit Details zum Täter an die Öffentlichkeit: 
  • 1,85 bis 1,90 groß, 
  • kräftig gebaut, 
  • blond, 
  • das markanteste Merkmal aber: ausgeprägte Geheimratsecken


Die Staatsanwaltschaft lobte eine Belohnung von 5000 DM für Hinweise aus, im Stadtgebiet verteilte die Polizei Plakate mit dem Phantombild des mutmaßlichen Täters und einem Foto von Ute Werner. Aber es kamen fast keine Hinweise rein.


Hinweise zum Mordfall Werner nimmt die Polizei Osnabrück unter Telefon 0541/3272115 oder 0541/3273103 entgegen. Die ausgelobte Belohnung hat Bestand, auch wenn die Währung heute eine andere ist: 2500 Euro.

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