MÜNCHEN: Tötungsdelikt z. N. von Christine Stöter (1993)

Wer kann Angaben machen?

München, am 17. März 1993. Es muss weit nach 20 Uhr sein, als ein Mann an der Tür einer 59-jährigen Frau in der Fürkhofstraße 5 in München-Bogenhausen läutet. Unter einem Vorwand schafft er es, in die Wohnung zu kommen. Es folgt eine Unterhaltung, man trinkt gemeinsam Wasser. Das belegen die Spuren, die die Polizei später am Tatort sichert. Irgendwann überwältigt der Mann sein Opfer, zerrt es ins Schlafzimmer, fesselt, entkleidet und stranguliert es schließlich in den frühen Morgenstunden. Eine Nachbarin in der Wohnung darunter will gegen 4.20 Uhr Schreie gehört haben.


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Wer tötete Christine Stöter?
Foto: Polizei

Danach versucht der Täter die Leiche mithilfe von Toilettenpapierrollen in Brand zu stecken. Doch das Feuer geht nach kurzer Zeit wieder aus. Derweil kann der Täter unerkannt entkommen. Am Tag darauf wird die Leiche entdeckt.

Die Kripo sichert am Tatort etliche Spuren: darunter DNA, Fingerabdrücke, aber auch Utensilien, die der Täter verwendet hat, zum Beispiel eine gelbe Wäscheleine. Mit dieser hat der Täter das Opfer gefesselt und erdrosselt. Hat er sie mitgebracht? Die Polizei vermutet es. Demnach hätte der Mann die Tat geplant. Doch woher kannte er das Opfer? Hat er gewusst, dass die in Scheidung lebende Frau, zum Tatzeitpunkt allein war? Normalerweise teilt sie sich die Wohnung mit ihrer Tochter. Und wo ist der Reisepass beziehungsweise der Ausweis des Opfers? Hat der Täter die Dokumente als Trophäe an sich genommen? Fragen, auf die die Polizei bis heute keine Antwort hat.

2009 sehen sich Fallanalytiker (operative Fallanalyse), sogenannte "Profiler", den Fall noch einmal genauer an und erstellen ein mögliches Täterprofil. Die Spezialisten konzentrieren sich auf die Spuren am Tatort und an der Leiche und ziehen Rückschlüsse auf das Verhalten des Täters und den möglichen Tatablauf. Am Ende ergibt sich ein ziemlich klares Bild von dem Mann, den die Polizei bis heute sucht.

Der Analyse zufolge ist der Täter zwischen 28 und 45 Jahre alt und lebt in gefestigten, unauffälligen Strukturen. Eine Familie oder eine feste Partnerschaft ist denkbar. Er hat eine Vorliebe für abnorme sexuelle Praktiken: Fesseln mit Strangulierung. Davon muss seine Partnerin/Ehefrau nichts gewusst haben. Die Art der Knoten, die in der Wäscheleine am Tatort gefunden wurden, lässt einen Bezug zum Segel- oder Bergsport erkennen.


Wahrscheinlich ist der Täter ein Mann mit mehr oder weniger ausgeprägtem zwanghaftem Verhalten - etwa nach Ordnung oder Struktur. Mit Sicherheit konsumiert er Pornographie, vornehmlich mit Gewaltdarstellungen. Er muss sich Freiräume verschafft haben – Zeit, in denen er sich zum Beispiel wegen angeblich beruflicher Gründe abgesetzt hat. Nach der Tat kann er durch Unruhe oder Zurückgezogenheit aufgefallen sein. Möglicherweise hat er am Arbeitsplatz gefehlt.

Die Ermittler vermuten den Täter im entfernteren Bekanntenkreis des Opfers. Die 59-Jährige wohnte mit ihrer Tochter in einer Zwei-Zimmerwohnung in der Fürkhofstraße 5 in München-Bogenhausen. Möglicherweise hat er einen Bezug in diese Gegend. Ihre Tochter studierte zeitweise im Ausland. So hielt sie sich auch zum Tatzeitpunkt nicht in Deutschland auf. Das könnte der Täter gewusst haben.

Gesucht: 
Hinweise auf den unbekannten Täter

Die Polizei hofft, dass sich ehemalige weibliche Kontaktpersonen melden, die vor und nach 1993 Erfahrungen mit einem Mann gemacht haben, der sie gefesselt hat - mit mehreren Knoten und dem Unterlegen von Handtüchern an den Gelenken. Wahrscheinlich ist es dabei auch zu Würge- und Strangulierungsversuchen gekommen. Vielleicht hat er auch in diesen Fällen eine Wäscheleine verwendet.

Zuständig: Kripo München, Telefon: 089 / 29 100

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